Kriterium 1: Ratsbeschluss

Die Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie im (Ober-)Bürgermeister*innenbüro wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel ausgeschenkt.

Wie sollte der Ratsbeschluss aussehen?

 Der Ratsbeschluss sollte mindestens folgende Formulierung enthalten:

  • Die Kommune XY beschließt, an der Kampagne Fairtrade-Towns teilzunehmen und die Auszeichnung als Fairtrade-Town anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden.
  • Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie im Büro der/des (Ober-) Bürgermeister*innen bzw. im Büro des Landrats oder der Landrätin werden Fairtrade Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel ausgeschenkt.

Wie weisen Sie Kriterium 1 nach?

  • In der Bewerbung geben Sie das Datum des verabschiedeten Ratsbeschlusses an.

Oftmals öffnet der in Kriterium 1 geforderte Ausschank von fair gehandeltem Kaffee in der kommunalen Verwaltung die Rathaustüren für ein Umdenken bei Beschaffungskonzepten. Wenn Sie Unterstützung bei der Umstellung auf faire öffentliche Beschaffung benötigen, nutzen Sie gern unser Beratungs- und Schulungsangebot.

Best Practice: So machen es andere

Hier finden Sie zwei beispielhafte Ratsbeschlüsse der Fairtrade-Stadt Dortmund sowie der Gemeidne Herrsching am Ammersee. Sie können diese als Inspiration oder Vorlage nutzen.

Best Practice: Ratsbeschluss zur Titelerneuerung

Die Fairtrade-Town Elmshorn hat einen Ratsbeschluss zur Titelerneuerung verfasst, der als Best-Practice-Beispiel und Vorlage für Sie dienen kann.

Zum Ratsbeschluss

FAQ zu Kriterium 1

Wie kann man einen Ratsbeschluss bewirken?

Eine gute Voraussetzung ist die Verknüpfung der Fairtrade-Towns Kampagne mit bereits bestehenden Projekten im Nachhaltigkeitsbereich bzw. themennahen Initiativen zum fairen Handel.

Inhaltlich nah an dem Beschluss zur Fairtrade-Towns Kampagne ist beispielsweise der Ratsbeschluss gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei öffentlichen Ausschreibungen. Auch der faire Handel schließt ausbeuterische Kinderarbeit in seinen Standards aus. In Deutschland gibt es bereits über 250 Kommunen, die einen solchen Ratsbeschluss gefasst haben. Die Landeshauptstadt München war im Jahr 2002 Vorreiterin mit ihrem Beschluss. Auch andere Beschlüsse, wie z.B. zu den ILO-Kernarbeitsnormen oder die Millenniumserklärung aus dem Jahr 2000 können ein guter Ansatz für den Beschluss zur Fairtrade Towns Kampagne sein.

Versuchen Sie die bereits gefasste Beschlüsse Ihrer Kommune als Grundlage zu nutzen und eine Erweiterung der Beschlüsse zu bewirken. Schließen Sie sich hierfür mit zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen und sprechen Sie mit öffentlichen Beschaffern Ihrer Kommune oder der/dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Ein Runder Tisch mit der/dem (Ober)- Bürgermeister/in, Industrie, Weltladen, Einzelhandelsverband sowie Bürgerinnen und Bürger kann ebenfalls sinnvoll sein.

  • Ein Antrag zum Beschluss kann beispielsweise aus der Zivilgesellschaft an die Stadträtin bzw. den Stadtrat herangetragen werden, mit der Bitte um Einladung zur Kommunalsitzung.
  • Auch ist es möglich, eine Partei um Antragstellung zu bitten. Eine Vorlage für einen Fraktionsantrag können Sie hier herunterladen.
  • Ebenso kann eine/ein engagierte/r Abgeordnete die Antragstellung erwirken.

Wie geht man vor, wenn es bei Sitzungen des Rates und der Ausschüsse keinen Ausschank von (Heiss-) Getränken gibt?

In einem solchen Fall sollte ein Ratsbeschluss dazu gefasst werden, dass die Kommune sich an der Kampagne Fairtrade Towns beteiligt und den Titel Fairtrade-Stadt anstrebt, um die Unterstützung und Befürwortung der Kommune zu verdeutlichen.

Aus dem Beschluss sollte hervorgehen, dass grundsätzlich keine Bewirtung erfolgt. Es ist jedoch notwendig, dass die Kommune den unzureichenden Beschluss kompensiert, indem sie zum Beispiel beschließt, bei städtischen Veranstaltungen (wie z.B. dem Neujahrsempfang), in Präsentkörben, beim Blumenschmuck und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten auf fair gehandelte Produkte zu verwenden. Einen solchen Wortlaut sollten Sie in Ihrem Ratsbeschluss aufnehmen. „Die Kommune kompensiert den unzureichenden Beschluss mit der Verwendung von fair gehandelten Produkten bei städtischen Veranstaltungen….  .“

Der Beschluss sollte darüber hinaus eine Formulierung enthalten wie: „Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden Fairtrade-Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet.“

Welche Kosten kommen im Rahmen der Kampagne auf die Kommune zu?

Die Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Towns ist kostenfrei. Ebenso ist die Beratung und Betreuung der Kommunen durch Fairtrade Deutschland e.V., sowie alle Materialien und die Nutzung einer Online-Plattform kostenfrei. Fairtrade Deutschland e.V. bietet den Kommunen das ganze Jahr über die Möglichkeit, mit geringem Aufwand auf kommunaler Seite an weiteren Aktivitäten zum fairen Handel teilzunehmen. Hierfür werden Aktionsideen, Hintergrundinformationen und Materialien aufbereitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt.

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