FAQ zu den Kriterien
Kriterium 1
Wie sollte der Ratsbeschluss aussehen?
Der Ratsbeschluss sollte mindestens folgende Formulierung enthalten:
- Die Kommune XY beschließt an der Fairtrade-Towns Kampagne teilzunehmen und den Titel "Fairtrade- Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade- Towns Kampagne erfüllt werden.
- Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, sowie im Bürgermeister*innenbüro bzw. im Büro des Landrats oder der Landrätin wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet.
Beispiele für Ratsbeschlüsse finden Sie unter Kriterium 1.
Wie kann man einen Ratsbeschluss bewirken?
Eine gute Voraussetzung ist die Verknüpfung der Fairtrade-Towns Kampagne mit bereits bestehenden Projekten im Nachhaltigkeitsbereich bzw. themennahen Initiativen zum fairen Handel.
Inhaltlich nah an dem Beschluss zur Fairtrade-Towns Kampagne ist beispielsweise der Ratsbeschluss gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei öffentlichen Ausschreibungen. Auch der faire Handel schließt ausbeuterische Kinderarbeit in seinen Standards aus. In Deutschland gibt es bereits über 250 Kommunen, die einen solchen Ratsbeschluss gefasst haben. Die Landeshauptstadt München war im Jahr 2002 Vorreiterin mit ihrem Beschluss. Auch andere Beschlüsse, wie z.B. zu den ILO-Kernarbeitsnormen können ein guter Ansatz für den Beschluss zur Fairtrade-Towns Kampagne sein.
Versuchen Sie die bereits gefassten Beschlüsse Ihrer Kommune als Grundlage zu nutzen und eine Erweiterung der Beschlüsse zu bewirken. Schließen Sie sich hierfür mit zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen und sprechen Sie mit öffentlichen Beschaffern Ihrer Kommune oder der/dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Ein Runder Tisch mit (Ober)BürgermeisterI*in, Industrie, Weltladen, Einzelhandelsverband und Bürger*innen kann ebenfalls sinnvoll sein.
- Ein Antrag zum Beschluss kann beispielsweise aus der Zivilgesellschaft an den Stadtrat herangetragen werden, mit der Bitte um Einladung zur Kommunalsitzung.
- Auch ist es möglich, eine Partei um Antragstellung zu bitten. Eine Vorlage für einen Fraktionsantrag finden Sie hier.
- Ebenso kann eine/ein engagierte/r Abgeordnete die Antragstellung erwirken.
Wie geht man vor, wenn es bei Sitzungen des Rates und der Ausschüsse keinen Ausschank gibt?
In solch einem Fall kann das Kriterium 1 kompensiert werden, indem die Kommune zum Beispiel beschließt, bei städtischen Veranstaltungen (wie z.B. dem Neujahrsempfang), in Präsentkörben, beim Blumenschmuck und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten fair gehandelte Produkte zu verwenden.
Wichtig ist, dass die Kommune einen Ratsbeschluss fasst, dass die Kommune sich an der Kampagne Fairtrade-Towns beteiligt und den Titel Fairtrade-Town anstrebt, um die Unterstützung und Befürwortung der Kommune zu verdeutlichen. Aus dem Beschluss sollte hervorgehen, dass grundsätzlich keine Bewirtung erfolgt, sofern jedoch eine Bewirtung stattfinden sollte, diese entsprechend des Kriterium 1 mit Fairtrade-Produkten erfolgen wird.
So könnte ein Beschluss mit fehlendem Ausschank in den Sitzungen aussehen:
- Die Kommune XY beschließt an der Fairtrade-Towns Kampagne teilzunehmen und den Titel „Fairtrade-Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden.
- Da bei den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse grundsätzlich kein Ausschank stattfindet, wird dieses Kriterium kompensiert, indem bei städtischen Veranstaltungen sowie in Präsentkörben mindestens zwei Produkte aus fairem Handel (gerne explizit nennen) verwendet werden. Sofern eine Bewirtung in den Sitzungen und Ausschüssen erfolgt, werden Fairtrade-Produkte entsprechend des Kriteriums 1 verwendet.
- Im (Ober-)Bürgermeister*innenbüro bzw. im Büro des Landrats oder der Landrätin wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet.
Welche Kosten kommen im Rahmen der Kampagne auf die Kommune zu?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Towns kostenfrei. Fairtrade Deutschland unterstützt die Bewerber mit Informationen und Beratung, Materialien und Hilfestellung bei der Planung der Auszeichnungsfeier sowie mit der Teilnahme eines Vertreters bzw. einer Vertreterin von Fairtrade Deutschland für die Überreichung der Urkunde.
Sollten darüber hinaus eigene Materialien, wie z.B. Flyer, Ortsschilder, Aufkleber etc. für die Kommune produziert werden, liegen die Kosten bei den Kommunen.
Kriterium 2
Welche Aufgaben hat eine Steuerungsgruppe?
Die Steuerungsgruppe koordiniert die Aktivitäten zur Fairtrade-Towns Bewegung vor Ort. Sie ist die treibende Kraft und dient der Vernetzung innerhalb der Kommune. Durch Ihre Handlungen fördert sie den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern der Kommune zur Umsetzung der Fairtrade-Towns-Aktivitäten. Die Kernaufgaben der Steuerungsgruppe bestehen darin, Schwerpunktthemen für den fairen Handel zu setzen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren und durchzuführen sowie einen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Die Leiterin / der Leiter der Steuerungsgruppe vertritt die Gruppe nach Außen und ist die Kontaktperson für Fairtrade Deutschland zum Beispiel in Bezug auf die Bewerbung und Titelerneuerung.
Welche Mitglieder müssen der Steuerungsgruppe angehören?
Die Steuerungsgruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den folgenden Bereichen:
- Politik: Städtische Verwaltung/Politik
- Wirtschaft: (Einzel-)Handel, z.B. Weltladen, Gastronomie
- Zivilgesellschaft: Eine Welt, z.B. Lokale Agenda Gruppe; Schulen, Vereine oder kirchlichen Einrichtungen
Zudem ist es wünschenswert, dass zusätzliche Akteure aus weiteren Bereichen in der Steuerungsgruppe vertreten sind, wie z.B. aus Presse, Wirtschaftsförderung oder Stadtmarketing. Erfahrungsgemäß sind die Erfüllung der Kriterien und das kontinuierliche Engagement bei einer breiten Aufstellung der Steuerungsgruppe einfacher, da direkte Kontakte zu den gewünschten Partnern bestehen.
Wie arbeitet eine Steuerungsgruppe?
Die Steuerungsgruppe ist basisdemokratisch organisiert und agiert als eigenständige sowie unabhängige Gruppe. In welcher Form sich die Steuerungsgruppe organisiert, liegt im jeweiligen Ermessen der Gruppe. Für gewöhnlich wählen die Steuerungsgruppen den freiwilligen Zusammenschluss, agieren als eingetragener Verein oder Initiative.
Wir empfehlen die Treffen der Steuerungsgruppen in einem Turnus von 2 - 3 Monaten durchzuführen, je nach Projektphase.
Kriterium 3
Wie kann ich Einzelhändler und Gastronome zur Unterstützung der Kampagne motivieren?
Die Themen fairer Handel und nachhaltiger Konsum liegen im Trend. Die Bekanntheit von Fairtrade nimmt Jahr für Jahr zu und die Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher steigt kontinuierlich an. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland Fairtrade-gesiegelte Produkte im Wert von 1,33 Milliarden Euro gekauft - ein Plus zum Vorjahr von 15 Prozent. Gastronome und Einzelhändler, die Fairtrade-Produkte anbieten, kommen der steigenden Nachfrage der Kundinnen und Kunden nach.
Sie können sich durch ihr soziales Engagement von anderen Anbietern abheben, damit werben und gezielt diese Konsumentengruppe ansprechen.
Welche Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte und Discounter führen ein Sortiment an Fairtrade-Produkten?
- Produkte mit dem Fairtrade-Siegel gibt es bundesweit in 42.000 Verkaufsstellen darunter alle Supermarkt-Ketten in Deutschland und 30.000 gastronomische Betriebe. Über 360 Firmen stellen mehr als 5.500 Produkte unter Fairtrade-Bedingungen her. Die Produktpalette ist vielfältig: Neben Kaffee, Tee und Säften sind auch Bananen, Schokolade, Reis, Zucker sowie Blumen und Baumwolle aus fairem Handel erhältlich. Einen Überblick über alle in Deutschland angebotenen Fairtrade-Produkte bietet der Produktfinder auf der Internetseite von Fairtrade Deutschland.
- In unserem Einkaufsführer können Sie nach Verkaufsstellen in Ihrer Nähe suchen, die bereits Fairtrade-Produkte in Ihrem Sortiment haben.
- Rund 800 Weltläden bieten zudem eine breite Auswahl an fair gehandelten Produkten an. Auf der Internetseite des Weltladen-Dachverbandes können Sie nach Weltläden in Ihrer Kommune suchen.
Gilt im Rahmen der Kampagne nur das Fairtrade-Siegel?
Grundsätzlich gilt, dass die Kampagne Fairtrade-Towns offen ist für andere Akteure des fairen Handels und wir hier gerne eine gute Zusammenarbeit pflegen. Der Begriff „Fair“ ist allerdings nicht geschützt und es müssen daher gewisse Standards erfüllt sein.
Anerkannt sind alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO (z.B. WeltPartner, El puente, Gepa), alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden gerecht werden (z.B.: adepa, Aprosas, Arte Indio, BanaFair, Contigo, Fairkauf, Globo und Regenwaldladen) sowie die vom Forum Fairer Handel anerkannten Kontrollsysteme des fairen Handels. Die dort aufgeführten Siegel, Eigenmarken bzw. Lieferanten werden der Definition des fairen Handels gerecht.
Es ist uns sehr wichtig, bei der Fairtrade-Towns Kampagne eine hohe Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten zu können. Hier legen wir nicht unsere Wertung als Maßstab an, sondern die Motivation der Akteure, sich durch eine dritte, unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. Dies ist ausschlaggebend für eine Berücksichtigung im Rahmen der Kampagne.
Um beispielsweise die Glaubwürdigkeit des Fairtrade-Siegels sicherzustellen, arbeitet die zuständige Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT GmbH mit einem unabhängigen, transparenten und weltweit konsistenten System, das den Anforderung der DIN ISO 17065 folgt. ISO 17065 ist heute die weltweit akzeptierte Akkreditierungsnorm für Zertifizierungsorganisation.
Zudem werden im Rahmen der Kampagne ausschließlich Produkte des globalen Südens gewertet. Gemäß unserem Vereinsziel unterstützen wir seit unserer Gründung 1992 benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika über den fairen Handel, so dass diese ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen selbstbestimmt verbessern können. Daher richten sich die Fairtrade-Standards, Kampagnen und Aktivitäten speziell auf diese Zielgruppe.
Unabhängig von der Berücksichtigung einzelner Akteure in der Bewerbung, kann jede Steuerungsgruppe bzw. jede Kommune über die Kriterienerfüllung hinaus entscheiden, wie sie mit lokale Besonderheiten im Rahmen der Fairtrade-Towns Kampagne umgeht.
So kann z.B. ein Delikatessengeschäft, welches ausschließlich regionale Spezialitäten anbietet vielleicht nicht für die Kriterienerfüllung gewertet werden, aber z.B. in einem von der Steuerungsgruppe veröffentlichten fairen, regionalen Einkaufsführer mitaufgenommen und so in die lokalen Aktivitäten integriert werden.
Wie muss die Beteiligung von Supermärkten nachgewiesen werden?
Für die Erfüllung des dritten Kriteriums werden als Lebensmitteleinzelhändler auch Filialen von Supermarktketten gewertet. Hier zählt jede einzelne Filiale einer (z.B. Supermarkt-)Kette, denn jede dieser Filialen erreicht potentiell andere Kunden einer Kommune. Dazu zählen auch die gängigen Supermarktketten, wie z.B. Lidl oder Aldi. Diese Unternehmen sind Partner-Firmen von Fairtrade. Daher wissen wir, dass dort Fairtrade-Produkte gelistet sind und verkauft werden. Aus diesem Grund ist es für diese Filialen nicht notwendig separate Formulare auszufüllen und einzureichen. Es reicht, wenn die jeweiligen Filialen mit den dazugehörigen Adressen aufgelistet werden.
Es gibt jedoch auch selbständig geführte Supermarkfilialen, z.B. von Rewe oder Edeka. Da diese nicht an das Festsortiment gebunden sind, ist hier ebenfalls ein Formular mit Unterschrift als Nachweis einzureichen.
Sollte ein Geschäft sowohl Verkauf als auch Ausschank von fair gehandelten Produkten haben, müssen Sie sich entscheiden, unter welchem Kriterium Sie dieses auflisten. Eine Doppelzählung ist nicht möglich.
Eine Auflistung der Fairtrade-Partner-Firmen finden Sie in unserer Lizenznehmerliste.
Das Blumengeschäft Ihrer Stadt führt nur ein Produkt: Blumen. Können Sie dieses trotzdem mitzählen?
Gerne möchten wir das Engagement aller würdigen, die sich für Fairtrade einsetzen. Es liegt in der Natur eines Blumengeschäftes, dass es in der Regel nicht auch noch fair gehandelte Schokolade oder Kaffee verkauft. Ein Florist mit Fairtrade-Rosen im Angebot wird für die Kriterienerfüllung positiv gewertet.
Welche Siegel werden bei Textilien gewertet?
Grundsätzlich gilt, dass die Kampagne Fairtrade-Towns offen ist für andere Akteure des fairen Handels und wir hier gerne eine gute Zusammenarbeit pflegen. Der Begriff „fair“ ist allerdings nicht geschützt. Um im Rahmen der Fairtrade-Towns Kampagne gewertet werden zu können, müssen daher gewisse Standards erfüllt sein. Anerkannt sind alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO (z.B. WeltPartner, El puente, Gepa) sowie alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden gerecht werden. Das sind z.B.: adepa, Aprosas, Arte Indio, BanaFair, Contigo, Fairkauf, Globo und Regenwaldladen. Die dort aufgeführten Siegel, Eigenmarken bzw. Lieferanten werden der Definition des fairen Handels gerecht.
Besonderheit bei Textilien: Vereinzelt sind unter den Mitgliedern der WFTO bzw. Lieferanten der Weltländen auch Textilunternehmen. Ist dies der Fall, werden sie – ebenso wie das Fairtrade-Cotton-Siegel und der Textilstandard von Fairtrade – für die Bewerbung akzeptiert. Andere Siegel und Zertifikate können wir aufgrund der unterschiedlichen Ansätze und Herangehensweisen (und der damit verbundenen fehlenden Vergleichbarkeit) leider nicht berücksichtigen.
Es ist uns sehr wichtig, bei der Fairtrade-Towns Kampagne eine hohe Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten zu können. Hier legen wir nicht unsere Wertung als Maßstab an, sondern die Motivation der Akteure, sich durch eine dritte, unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. Dies ist ausschlaggebend für eine Berücksichtigung im Rahmen der Kampagne.
Um beispielsweise die Glaubwürdigkeit des Fairtrade-Siegels sicherzustellen, arbeitet die zuständige Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT GmbH mit einem unabhängigen, transparenten und weltweit konsistenten System, das den Anforderung der DIN ISO 17065 folgt. ISO 17065 ist heute die weltweit akzeptierte Akkreditierungsnorm für Zertifizierungsorganisation.
Die internationale Charta des fairen Handels (PDF)
Unabhängig von der Berücksichtigung einzelner Akteure in der Bewerbung, kann jede Steuerungsgruppe bzw. jede Kommune über die Kriterienerfüllung hinaus entscheiden, wie sie mit lokale Besonderheiten im Rahmen der Fairtrade-Towns Kampagne umgeht.
So kann z.B. ein Delikatessengeschäft, welches ausschließlich regionale Spezialitäten anbietet vielleicht nicht für die Kriterienerfüllung gewertet werden, aber z.B. in einem von der Steuerungsgruppe veröffentlichten fairen, regionalen Einkaufsführer mitaufgenommen und so in die lokalen Aktivitäten integriert werden.
Kriterium 4
Wie weisen wir die Erfüllung von Kriterium 4 nach?
Für die Erfüllung von Kriterium 4 müssen verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft, darunter Schulen, Vereine und Kirchengemeinden, mit eingebunden werden, indem sie Informations- und Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchführen und faire Produkte verfügbar machen. Mindestens einmal pro Jahr soll eine größere Aktion stattfinden und so idealerweise regelmäßige Informations- und Bildungsaktivitäten ergänzen, bei denen der faire Handel thematisiert wird.
Bei einer Einwohnerzahl unter 200.000 muss jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde gewonnen werden. Pro 200.000 Einwohner*innen engagiert sich dann je eine weitere Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde.
Wie können sich Kirchengemeinden engagieren?
Viele Kirchengemeinden engagieren sich in Gemeinschaftsarbeit mit dem Weltladen vor Ort, beispielsweise durch Produktverkäufe nach dem Gottesdienst oder Stände auf Pfarrfesten sowie anderen Veranstaltungen. Auch in der Bildungsarbeit können Kirchengemeinden tätig sein, indem sie den fairen Handel zum Beispiel im Kommunions- oder Konfirmandenunterricht thematisieren. Manche Kirchengemeinde greifen den fairen Handel auch im Gottesdienst auf.
Wie können Schulen aktiv werden?
Die Kampagne Fairtrade-Schools bietet eine tolle Möglichkeit zum Engagement von Schulen. Analog zur Towns-Kampagne müssen dafür fünf Kriterien erfüllt werden, darunter die Gründung eines Schulteams, die Erarbeitung eines Fairtrade-Kompasses etc. Genauere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Internetseite der Fairtrade-Schools Kampagne.
Schulen können sich natürlich auch außerhalb der Fairtrade-Schools Kampagne engagieren, um im Rahmen der Fairtrade-Towns Kampagne gewertet zu werden. Beispielsweise kann das Thema fairer Handel in den Unterricht oder bei Projekttagen eingebracht werden. Auch die Lehrerinnen und Lehrer können die Kampagne durch die Umstellung auf Fairtrade-Kaffee im Lehrerzimmer unterstützen. Ebenfalls denkbar ist die Kooperation mit Eine-Welt-Vereinen im Rahmen von Ausflügen oder Infotagen.
Zahlreiche Aktionsideen und Anregungen sowie Materialien für den Unterricht finden Sie auf der Fairtrade-Schools-Website.
Wie kann das Engagement eines Vereins aussehen?
Hier gibt es je nach Verein verschiedenste Möglichkeiten. Ein Sportverein kann z.B. auf Bekleidung aus Fairtrade-Baumwolle umsteigen oder ein faires Turnier mit Fairtrade-Fußbällen und fairen Getränken organisieren. Auf den fairen Ausschank könnte für eine Öffentlichkeitsarbeit mithilfe von Informationsmaterialien hingewiesen werden, um so mit Akteuren über den fairen Handel in ein Gespräch zu kommen.
Andere Vereine organisieren Informationsabende, wie Vorträge, Lesungen, Filmvorführungen oder Ausstellungen über den fairen Handel oder greifen diesen mit entsprechenden Materialien bei Projekttagen oder Sommerfesten auf.
Bestellen Sie in unserer Mediathek kostenfreie Informationsmaterialien und verteilen Sie diese an die Akteure in Ihrer Kommune, damit diese auf Ihr Engagement aufmerksam machen können.
Kriterium 5
Wie viele Artikel müssen der Bewerbung beiliegen?
Die Fairtrade-Towns berichten über die Aktivitäten im Rahmen der Fairtrade-Towns Kampagne und versuchen, die Presse zu erreichen. Als Ergebnis der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fairtrade-Towns sollten mindestens vier Artikel in den regionalen Medien erscheinen, in denen die Kampagne thematisiert wird. Beispielsweise kann der Verlauf der Bewerbung beschrieben oder auch Aktionen und Veranstaltungen beworben werden. Hier zählen nicht nur Printmedien, sondern auch die Veröffentlichung von Online-Artikeln oder Beiträge auf der städtischen Homepage. Wir bitten Sie, der Bewerbung Kopien der Berichte beizulegen.